AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von 1. Hilfe Kurse Fischer, Inhaber Lukasz Fischer, Holbeinstr. 25, 59423 Unna
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind gültig für sämtliche Kurse, die von 1. Hilfe Kurse Fischer, Inhaber Lukasz Fischer, Holbeinstr. 25, 59423 Unna (im Folgenden "Anbieter") durchgeführt werden.
(2) „Teilnehmer“ ist der Verbraucher gem. § 13 BGB
(3) Diese AGB enthalten abschließend die zwischen dem Anbieter und dem Teilnehmer bzw. Auftraggeber geltenden Bedingungen für die vom Anbieter im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses angebotenen Leistungen. Von diesen AGB abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese vom Anbieter schriftlich bestätigt werden. Mit Inanspruchnahme einer Leistung des Anbieters bestätigt der Teilnehmer bzw. der Auftraggeber, diese AGB zur Kenntnis genommen und als Vertragsgrundlage akzeptiert zu haben. Soweit der Teilnehmer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, hat der Sorgeberechtigte die AGB zur Kenntnis zu nehmen. In diesem Fall bestätigen der Teilnehmer sowie der Sorgeberechtigte, dass die AGB gemeinsam zur Kenntnis genommen und akzeptiert worden sind.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Kursangebote des Anbieters sind unverbindlich und stellen ein Angebot dar, das von der Verfügbarkeit freier Plätze im Kurs abhängt.
(2) Durch die Anmeldung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot ab, an der Veranstaltung teilnehmen zu wollen. Anmeldungen zu den Veranstaltungen (Kursen) sind online über die Website des Anbieters, schriftlich per Brief oder E-Mail vorzunehmen. Telefonische Anmeldungen müssen per Brief oder E-Mail nachgereicht werden. Die Anmeldung ist verbindlich.
(3) Für die Anmeldung ist – sofern zutreffend – das von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im Jahr 2019 verabschiedete Formular „Anmeldung Aus- und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer und Ersthelferinnen“ zu verwenden. Für die Anmeldung durch oder von Schulen, Kindergärten oder Tagesmüttern ist ebenfalls das dafür vorgesehene Formular zu verwenden. Die Formulare stehen auf der Website des Anbieters zum Download zur Verfügung.
(4) Der Eingang einer Anmeldung stellt keine unmittelbare Annahme des Vertrags dar. Der Vertrag kommt erst zustande, nachdem die Terminanmeldung geprüft wurde und die gewünschte Leistung verfügbar ist. Die Bestätigung des Vertrags erfolgt durch die Zusendung einer elektronischen oder schriftlichen Bestätigung. Wenn innerhalb einer Frist von zwei Wochen keine Bestätigung erfolgt, wird die Anmeldung als abgelehnt betrachtet. Abweichende Regelungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(5) Bei Überbuchung des Kurses werden die Anmeldungen in Reihenfolge des Einganges berücksichtigt, nicht berücksichtigten Anmeldungen wird ein Ersatztermin angeboten
§ 3 Kursinhalte
(1) Der Inhalt und die Durchführung des Kurses richten sich nach dem jeweiligen Kursprogramm, welches Bestandteil des Vertrages ist.
(2) Der Anbieter behält sich das Recht vor, den konkreten Ablauf des Kurses oder die spezifischen Inhalte am Tag des Kurses aufgrund von Neuerungen oder Veränderungen anzupassen, solange der Kurs weiterhin die für die Qualifikation erforderlichen Inhalte vermittelt.
(3) Die Kurse werden in Deutsch, Polnisch und Englisch angeboten. Die Durchführung eines Kurses auf Polnisch oder Englisch ist gesondert zu vergüten.
§ 4 Offene Schulungen
(1) Offene Schulungen finden in den Räumlichkeiten in der Gerhard-Hauptmann-Str. 15, 59423 Unna, statt. In der Regel können offene Schulungen nur stattfinden, wenn die festgelegte Mindestteilnehmerzahl von 12 Teilnehmern erreicht wird. Falls diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, behält sich der Anbieter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Dabei entstehen dem Teilnehmer keine Kosten. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers gegenüber dem Anbieter.
(2) Der Anbieter behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten oder ihn zu kündigen, wenn eine Schulung aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, wie zum Beispiel der Ausfall eines Dozenten, nicht durchgeführt werden kann. In solchen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegen den Anbieter sind ausgeschlossen.
§ 5 Inhouse-Schulungen
(1) Inhouse-Schulungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers setzen eine Mindestzahl von 12 Teilnehmern je Schulung voraus.
(2) Die Kosten für Anreise und Spesen des Dozenten werden im Voraus der jeweiligen Inhouse-Schulung individuell mit dem Auftraggeber abgestimmt. Im Falle einer Stornierung werden dem Auftraggeber die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
(3) Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, geeignete Schulungsräume und Einrichtungen für Inhouse-Schulungen zur Verfügung zu stellen. Es wird erwartet, dass ein Raum mit einer Mindestgrundfläche von 50 m² vorhanden ist, der theoretischen und praktischen Unterricht für 12 Personen ermöglicht. Die Räumlichkeiten müssen ausreichend beleuchtet und belüftet sein. Zusätzlich müssen Sitz- und Schreibmöglichkeiten sowie Waschgelegenheiten und Toiletten vorhanden sein. Darüber hinaus muss die Möglichkeit bestehen, einen Tageslichtprojektor oder Beamer einzusetzen. Sollte der Dozent bei seiner Ankunft am Schulungsort feststellen, dass der zur Verfügung gestellte Raum nicht den genannten Anforderungen gemäß DGUV Grundsatz 304-001 entspricht, ist er berechtigt, die Schulung abzusagen. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung der Teilnahmegebühren oder Fahrtkosten.
§ 6 Pflichten des Teilnehmers
(1) Der Teilnehmer ist verpflichtet, pünktlich am Kursort zu erscheinen, spätestens zum vom Anbieter festgelegten Zeitpunkt. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Teilnehmer von der Teilnahme an Kursen auszuschließen, wenn sie sich so stark verspäten, dass ihre verbleibende Anwesenheit und aktive Teilnahme nicht mehr für eine Teilnahmebescheinigung ausreicht.
(2) Der Teilnehmer muss den Ausführungen des Kursleiters folgen und diese verstehen können. Wenn der Teilnehmer der jeweiligen Kurssprache nicht mächtig ist, muss der Teilnehmer selbst einen Dolmetscher mit der Übersetzung vor Ort beauftragen.
§ 7 Kosten
(1) Verbindlich gilt immer der im Buchungsformular angezeigte Kurspreis. Die Kursgebühr richtet sich nach dem jeweiligen Kursmodell.
(2) Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, die Teilnahmegebühren für die Kurse entweder am Kurstag bar zu zahlen, vor Kursbeginn zu überweisen oder per PayPal zu begleichen.
(3) Das Kursentgelt für Inhouse-Schulungen wird gemäß der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien oder dem schriftlichen Angebot vom Anbieter festgelegt und ist mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig.
(4) Im Falle von Seminaren gemäß BGV A1/DGUV Grundsatz 304-001 der Berufsgenossenschaften (BG) finden die zusätzlichen Bestimmungen des § 8 Anwendung.
§ 8 Kurse nach BGV A1 / DGUV Grundsatz 304-001
(1) Die Kosten für die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer gemäß BGV A1 für angestellte Mitarbeiter werden vom entsprechenden Unfallversicherungsträger (BG oder Unfallkasse) übernommen. Die Abrechnung erfolgt direkt durch den Anbieter mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger, sofern die Teilnehmer zu Schulungsbeginn einen vom Arbeitgeber abgestempelten Vordruck der BG vorlegen, der zusammen mit der Anmeldebestätigung versendet wird. Falls einzelne Teilnehmer nicht von dem Unfallversicherungsträger übernommen werden, trägt der Auftraggeber die Kosten für die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer und für die Fortbildung betrieblicher Ersthelfer. Diese Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und müssen innerhalb von 7 Tagen beglichen werden.
(2) Qualifizierungs- und Auffrischungsmaßnahmen, wie beispielsweise der praktische Einsatz eines AED, werden nicht als Teil der Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer gemäß BGV A1 betrachtet. Stattdessen gelten sie gemäß der Unfallverhütungsvorschrift als Weiterbildungsmaßnahmen, für die separate Kosten vom Auftraggeber zu tragen sind.
§ 9 Teilnahmenachweise
(1) Teilnahmebestätigungen und -zertifikate können ausschließlich nach vollständiger Teilnahme ausgestellt werden.
(2) Hierfür müssen die Teilnehmer sowohl an der entsprechenden Schulung vollständig teilnehmen als auch das Schulungsentgelt vollständig entrichten.
§ 10 Rücktritt des Teilnehmers / Auftraggebers
(1) Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, kostenfrei von der Anmeldung zurückzutreten, indem er den Rücktritt mindestens 5 Werktage vor Kursbeginn der ausbildenden Stelle mitteilt. Das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung gilt dabei als maßgeblich.
(2) Wenn die Rücktrittserklärung weniger als 5 Werktage vor Kursbeginn erfolgt, ist der Teilnehmer verpflichtet, 50 % der Teilnahmegebühr zu bezahlen. Es besteht die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu benennen.
(3) Wenn die Rücktrittserklärung weniger als 2 Werktage vor Kursbeginn erfolgt oder der Teilnehmer nicht oder nur teilweise erscheint, ist der Teilnehmer verpflichtet, die vollen Teilnahmegebühren zu bezahlen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu benennen.
(4) Die vorgenannten Regelungen gelten entsprechend für einen Rücktritt des Auftraggebers. Die Kosten bei einem Rücktritt im Sinne der beiden vorstehenden Absätze trägt in diesem Fall der Auftraggeber. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass ein Teilnehmer nicht oder nur teilweise zum Kurs erscheint.
§ 11 Rücktritt des Anbieters
(1) Der Anbieter behält sich das Recht vor, Kurse kurzfristig abzusagen oder unplanmäßige Änderungen vorzunehmen, wenn die Teilnehmerzahl nicht ausreichend ist, die Lehrkraft ausfällt oder andere zwingende Gründe vorliegen. Dies gilt auch, wenn höhere Gewalt oder andere Umstände, die vom Anbieter nicht zu vertreten sind, die Durchführung des Kurses unmöglich machen. Ein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers oder Auftraggebers gegen den Anbieter besteht in diesen Fällen nicht.
(2) Der Teilnehmer bzw. der Auftraggeber wird umgehend in Kenntnis gesetzt. Ein Ersatztermin wird angeboten.
§ 12 Fristlose Kündigung durch den Anbieter
(1) Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn wichtige Gründe vorliegen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in den folgenden Fällen vor:
a. Gemeinschaftswidriges Verhalten während der Schulung, wie beispielsweise Störungen des Schulungsbetriebs durch Lärm oder Geräuschbelästigung oder durch provokantes Verhalten.
b. Beleidigungen jeglicher Art gegenüber der Kursleitung, anderen Teilnehmern oder Mitarbeitern des Anbieters.
c. Diskriminierung von Personen aufgrund persönlicher Eigenschaften.
d. Missbrauch der Schulung für politische oder weltanschauliche Zwecke sowie jegliche Form von Agitation.
e. Konsum von Alkohol oder illegalen Substanzen während der Schulung oder Weitergabe an andere Teilnehmer.
f. Verstöße gegen die geltende Hausordnung.
(2) Bei einer fristlosen Kündigung sind die Kursentgelte in vollem Umfang sofort fällig und vom Auftraggeber bzw. Teilnehmer zu tragen. Vorab gezahlte Kursentgelte werden nicht zurückerstattet.
(3) Der Anbieter hat das Recht, Teilnehmer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne des ersten Absatzes sofort vom Kurs auszuschließen.
§ 13 Haftungsausschluss
(1) Der Anbieter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch andere Teilnehmer oder Dritte verursacht werden. In solchen Fällen stellt der Teilnehmer bzw. Auftraggeber den Anbieter von jeglichen Schadensersatzansprüchen frei.
(2) Der Anbieter haftet für alle schuldhaft verursachten Schäden, auch die seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Anbieter bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
(3) Die vorstehende Regelung berührt nicht die Haftung für Schäden, die sich aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ergeben. Hier haftet der Anbieter uneingeschränkt.
(3) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände und Garderobe der Kursteilnehmer.
§ 14 Bild- und Tonaufnahmen durch Teilnehmer
(1) Bild- und Tonaufnahmen sind während des Kurses nicht gestattet. Im Falle der Zuwiderhandlung behält sich der Anbieter vor, den Teilnehmer vom weiteren Unterricht auszuschließen. Die bereits geleisteten Kursgebühren werden nach einem Ausschluss nicht erstattet.
(2) Das vom Anbieter zur Verfügung gestellte Unterrichtsmaterial unterliegt dem Urheberrechtsschutz. Jegliche Vervielfältigung, ob digital oder analog, auch in Auszügen, sowie die Weitergabe in jeglicher Form, sind rechtswidrig und können rechtlich verfolgt werden. Der Anbieter behält sich diesbezüglich alle Rechte vor.
§ 15 Persönliche Daten und Datenverarbeitung
(1) Zu Beginn des Kurses reicht der Teilnehmer eine Kopie des Personalausweises (beidseitig) zur Identitätsprüfung ein.
(2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass alle online bereitgestellten Anmeldedaten vom Anbieter zur Bearbeitung und Verwaltung gespeichert werden. Diese Daten werden ausschließlich für die interne Verwaltung verwendet und dürfen nur zu diesen Zwecken weitergegeben werden.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen der Kurse mit vorheriger Zustimmung des Teilnehmers Bilder und/oder Videos anzufertigen. Diese Aufnahmen können vom Anbieter räumlich und zeitlich uneingeschränkt im In- und Ausland für publizistische Zwecke genutzt werden, und zwar in sämtlichen Nutzungsformen. Das Foto- und Videomaterial kann beliebig oft gedruckt oder in digitalen Medien verwendet werden.
(4) Die Nutzung umfasst insbesondere die Veröffentlichung in aktuellen und zukünftigen digitalen und gedruckten Medien sowie in sozialen Netzwerken (wie Facebook, Instagram, Youtube, Twitter usw.) und auf den Online-Präsenzen des Anbieters. Dazu darf das gesamte Material gespeichert und bearbeitet werden. Die Fotos und/oder Videos dienen nur der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung des Anbieters.
(5) Der Teilnehmer ist sich bewusst, dass Fotos und/oder Videos, die im Internet veröffentlicht werden, von beliebigen Personen abgerufen werden können.
(6) Die Einverständniserklärung zur Anfertigung der Aufnahmen wird vom Anbieter vor dem Beginn des Kurses eingeholt. Diese Einwilligung ist keine zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Unna ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten. Der Anbieter ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine
solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.